kein Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen im Billigkeitswege
Kein Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen im Billigkeitswege
- 22. Februar 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine KommentareEin Steuerpflichtiger hatte Eingangsrechnungen mit Umsatzsteuerausweis beglichen, obwohl die abgerechneten Leistungen nicht vom Rechnungsaussteller, sondern von einem Dritten erbracht wurden. Nachdem er die gezahlte Umsatzsteuer nicht vom Rechnungsaussteller zurück erhalten konnte, verlangte er die Erstattung der Umsatzsteuer als Vorsteuer von seinem Finanzamt im Billigkeitswege. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg erfolglos. Ein Vorsteuerabzug aus solchen