kein Vorsteuerabzug aus Gebäudeabrisskosten bei unklarer künftiger Verwendung des Grundstücks
Kein Vorsteuerabzug aus Gebäudeabrisskosten bei unklarer künftiger Verwendung des Grundstücks
- 22. November 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Auch wenn ein Grundstück umsatzsteuerpflichtig vermietet wurde, sind Gebäudeabriss- und Entsorgungskosten nicht (mehr) Bestandteil der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung. Die im Zusammenhang mit den Gebäudeabriss- und Entsorgungskosten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist deshalb nur dann als Vorsteuer abzugsfähig, wenn im Zeitpunkt des Gebäudeabrisses aufgrund objektiver Anhaltspunkte feststeht, dass das Grundstück auch zukünftig umsatzsteuerpflichtig genutzt werden soll.