kein Verfall gesetzl. Mindesturlaub bei Krankheit am Jahresende
Kein Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs wegen Krankheit am Jahresende
- 24. März 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Keine Kommentare:::: Wenn in einem Tarifvertrag geregelt ist, dass der nicht gewährte Urlaub auf das nächste Jahr nur übertragen werden kann, wenn die Gewährung aus außergewöhnlichen betrieblichen Gründen bis zum Ablauf des alten Urlaubsjahres nicht möglich war, so ist dies insofern unwirksam, als dadurch der gesetzliche Urlaubsanspruch von 24 Werktagen trotz der Unmöglichkeit der Inanspruchnahme wegen