kein steuerpflichtiger Arbeitslohn bei Pkw-Rabetten an Beschäftigte eines Vertragspartners
Kein steuerpflichtiger Arbeitslohn bei Pkw-Rabatten an Beschäftigte eines Vertragspartners
- 24. April 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Keine Kommentare:::: Ein Automobilwerk gewährte den Mitarbeitern seines Vertragspartners, einem auf die Herstellung von Getrieben spezialisierten Unternehmen, Rabatte beim Kauf von jährlich bis zu vier Fahrzeugen aus seiner Produktion. Getriebehersteller und Automobilwerk waren gesellschaftsrechtlich miteinander verbunden. Produkte des Getriebeherstellers wurden auch an das Automobilwerk geliefert. Voraussetzung für die Nachlassgewährung war der Kauf eines Kraftfahrzeugs bei einem