kein Schadenersatz für Sturz im historischen Gebäude
Kein Schadensersatz für Sturz im historischen Gebäude
- 22. Juni 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare:::: Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, dass der Besucher eines erkennbar nach einem historischen Vorbild errichteten Gebäudes nicht damit rechnen kann, dass der Fußboden so gleichmäßig flach ist wie in einem modernen Gebäude. Er kann ebenfalls nicht erwarten, dass er vor Unebenheiten durch besondere Schilder gewarnt wird. Die Besucherin eines Tierparks begehrte Schadensersatz, weil sie