kein Recht auf „Abwohnen“ der Mietkaution
Kein Recht auf „Abwohnen“ der Mietkaution
- 23. Januar 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer, Privatleute
Keine Kommentare:::: Ein Mieter hat nicht das Recht, die letzten Mietzahlungen mit der hinterlegten Mietkaution zu verrechnen und die Kaution quasi „abzuwohnen“. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Die Mieterin hatte zu Beginn des Mietverhältnisses eine Mietkaution entrichtet. Nach Kündigung des Mietvertrags zahlte sie für die restlichen zwei Monate keine Miete mehr. Sie war der Auffassung,