kein Geld für Makler bei Wohnungsbesichtigung
Makler darf kein Geld für Wohnungsbesichtigung nehmen
- 26. September 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer, Privatleute
Keine Kommentare:::: Makler dürfen von Wohnungssuchenden für die Besichtigung einer Wohnung keine Besichtigungsgebühr verlangen. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden. Das Gericht sah in einem solchen Verlangen sowohl einen Verstoß gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz als auch gegen das Wettbewerbsrecht. Im entschiedenen Fall hatte ein Makler von potenziellen Mietern 35 € für eine Wohnungsbesichtigung verlangt. Er hatte sich