kein ausgleich überdurchschnittlicher Arbeitszeit durch Urlaubs- und Feiertage
Kein Ausgleich überdurchschnittlicher Arbeitszeit durch Urlaubs- und Feiertage
- 31. August 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Keine Kommentare:::: Bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Urlaubs- und Feiertage nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines Krankenhauses, das für die bei ihm beschäftigten Ärzte Arbeitszeitschutzkonten führte, um die Einhaltung der höchstzulässigen Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt sicherzustellen. Es wertete dabei Urlaubs- und Feiertage als Arbeitstage mit einer geleisteten