kein Anspruch auf Vergütung von Pausen für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Vergütung von Pausen
- 22. Juni 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Keine Kommentare:::: Feststehende Arbeitspausen werden nicht bezahlt, es sei denn, der Arbeitnehmer hat gemäß seinem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag Anspruch darauf. In einem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall hatte ein Kinobetreiber seinen neuen Mitarbeitern per „Willkommensschreiben“ mitgeteilt, dass Pausen nicht, wie normalerweise üblich, von der Arbeitszeit abgezogen werden. Grund sei, dass eine feste Pausenregelung Schwierigkeiten bereite.