Investitionsabzugsbetrag beim Unterhalt
Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags beim Unterhalt
- 22. August 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare:::: Unterhaltsaufwendungen sind nur dann zwangsläufig und als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum Nettoeinkommen des Leistenden stehen und diesem nach Abzug der Unterhaltsleistungen noch angemessene Mittel zur Bestreitung des Lebensbedarfs verbleiben. Der Bundesfinanzhof hatte zu befinden, ob ein Investitionsabzugsbetrag bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit, die für die Berechnung der