Immobilienmakler hat keine Aufklärungspflicht in Steuerfragen
Immobilienmakler hat keine Aufklärungspflicht in Steuerfragen
- 20. März 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Allgemein, Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Ein Makler ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber in steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Immobilienvermittlung zu beraten, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Eigentümerin eines Mietwohngrundstücks beauftragte 2013 einen Makler damit, für das von ihr Anfang 2004 gekaufte Haus einen Käufer zu finden. Noch im selben Jahr wurde