Homeim eigenwirtschaftlichen Interesse eines Reiseveranstalters gewährter Rabatt an Reisebüroangestellte ist kein Arbeitslohn
im eigenwirtschaftlichen Interesse eines Reiseveranstalters gewährter Rabatt an Reisebüroangestellte ist kein Arbeitslohn
Im eigenwirtschaftlichen Interesse eines Reiseveranstalters gewährter Rabatt an Reisebüroangestellten ist kein Arbeitslohn
- 26. Juli 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Keine Kommentare:::: Steuerpflichtiger Arbeitslohn ist die Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft durch den Arbeitnehmer. Dazu gehören i. d. R. auch vom Arbeitgeber gewährte Rabatte. Steuerpflichtiger Arbeitslohn können auch Preisvorteile (z. B. Rabatte) sein, die dem Arbeitnehmer von einem Dritten eingeräumt werden, wenn diese Rabatte im weitesten Sinne als Entlohnung für die individuelle Arbeitsleistung des