hohes Honorar ist starkes Indiz gegen Scheinselbständigkeit
Hohes Honorar ist starkes Indiz gegen Scheinselbstständigkeit
- 21. Juni 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Keine Kommentare:::: Das Bundessozialgericht hatte im Fall eines Heilpädagogen zu entscheiden, der neben einer Vollzeittätigkeit auf der Basis von Honorarverträgen vier bis sieben Stunden wöchentlich für einen Landkreis Aufgaben im Rahmen der Jugendhilfe erbrachte und hierfür ein Honorar von ca. 40,00 € je Betreuungsstunde erhielt. Nach Ansicht des Gerichts lag in diesem Fall keine abhängige Beschäftigung