heimliche Aufnahme eines Personalgesprächs berechtigt zur fristlosen Kündigung
Heimliche Aufnahme eines Personalgesprächs berechtigt zur fristlosen Kündigung
- 23. April 2018
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Kurz-und-Knapp
Keine Kommentare:::: Ein Arbeitnehmer hatte in einer E-Mail Kollegen beleidigt. Das daraufhin stattgefundene Personalgespräch mit dem Vorgesetzten und dem Betriebsrat nahm er heimlich mit seinem Handy auf. Als die Arbeitgeberin davon erfuhr, sprach sie eine fristlose Kündigung aus. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage, die vom Arbeitsgericht und später auch vom Hessischen Landesarbeitsgericht abgewiesen wurde. Die heimliche Aufnahme