Hausrecht bei vermieteter Wohnung steht ausschließlich dem Mieter zu
Das Hausrecht bei einer vermieteten Wohnung steht ausschließlich dem Mieter zu
- 25. Mai 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer, Kurz-und-Knapp, Privatleute
Keine Kommentare:::: Bei vermieteten Räumen steht das Hausrecht allein dem Mieter zu. Der Vermieter darf ohne dessen Erlaubnis die vermieteten Räume grundsätzlich weder selbst betreten, noch ist er befugt, anderen den Zutritt zu gestatten oder zu versagen. Umgekehrt steht es dem Mieter zu, einer anderen Person den Zutritt zu den gemieteten Räumen zu erlauben, und