Haftung für nicht abgeführte Umsatzsteuer
Haftung des Leistungsempfängers für vom Leistungserbringer nicht abgeführte Umsatzsteuer
- 21. Februar 2018
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare::: Hat ein Unternehmer bei Abschluss des Vertrags über seinen Eingangsumsatz Kenntnis davon oder hätte er sie nach der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns haben müssen, dass der Aussteller der Rechnung aus einem vorangegangenen Umsatz entsprechend seiner vorgefassten Absicht die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht entrichtet hat, haftet der Leistungsempfänger für die nicht entrichtete Umsatzsteuer. Das „Kennenmüssen“ muss