Haftung eines Auffahrenden bei Kettenauffahrunfall
Haftung eines Auffahrenden bei Kettenauffahrunfall
- 31. August 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare:::: Bei einem Auffahrunfall ist grundsätzlich von einem Verschulden des Auffahrenden auszugehen, wenn dieser nicht ein (Mit)verschulden des Vordermanns beweisen kann. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München gilt diese Regel bei einem Kettenauffahrunfall nur dann, wenn das vorausfahrende Fahrzeug rechtzeitig hinter seinem Vordermann zum Stehen gekommen ist und sich der Bremsweg des folgenden Fahrzeugs nicht