Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH
Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH wegen mangelnder Organisation und Überwachung
- 25. Juni 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare:::: Ein GmbH-Geschäftsführer haftet als gesetzlicher Vertreter für Steuerschulden der GmbH, soweit die Steuern infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihm auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder bezahlt werden. In einem vom Finanzgericht Hamburg entschiedenen Fall wandte sich ein GmbH-Geschäftsführer im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vergeblich gegen den gegen ihn erlassenen Haftungsbescheid