häusliches Arbeitszimmer: kein Abzug bei gemischt genutzten Räumen
Häusliches Arbeitszimmer: Kein Abzug bei gemischt genutzten Räumen
- 30. März 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Entgegen einiger Auflockerungsentscheidungen zum Aufteilungsverbot in verschiedenen Bereichen, auch bei der Arbeitszimmernutzung, hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs nunmehr den Rückwärtsgang eingelegt. Er stellt klar, dass bei einem sowohl für die Einkünfteerzielung als auch privat genutzten Raum keine sinnvolle Nutzungs- und in Folge Kostenaufteilung möglich ist. Seine Entscheidung begründet er zum einen mit dem