häusliche Pflege als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
Häusliche Pflege ist auch bei Betreuung durch nicht besonders ausgebildetes Personal als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
- 10. Januar 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare:::: Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Pflegeleistungen hängt nicht davon ab, dass diese Leistungen von besonders qualifizierten Pflegekräften erbracht werden. Aufwendungen für die Grundpflege sind voll, solche für die hauswirtschaftliche Versorgung für die Dauer des bescheinigten täglichen Unterstützungsbedarfs, abziehbar. So sieht es jedenfalls das Finanzgericht Baden–Württemberg. Eine nach Pflegestufe II Pflegebedürftige hatte eine in Polen