Gutschriftempfänger schuldet unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer
Gutschriftempfänger schuldet unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer
- 26. Oktober 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Wer in einer Rechnung Umsatzsteuer ausweist, obwohl die Lieferung oder sonstige Leistung nicht erbracht wurde (sog. Scheinrechnung), schuldet den ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag. Als Rechnung gilt auch eine Gutschrift. Im Unterschied zur Rechnung, die der (angeblich) leistende Unternehmer ausstellt, stellt die Gutschrift der (angebliche) Leistungsempfänger aus. Erstellt der angebliche Leistungsempfänger mit Wissen des angeblich leistenden Unternehmers