günstigere Berechnung der zumutbaren Belastung
Günstigere Berechnung der zumutbaren Belastung
- 23. Mai 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitnehmer, Privatleute
Keine KommentareDas Sammeln von Arztrechnungen und Apothekenquittungen lohnt sich jetzt noch mehr als bisher, denn der Bundesfinanzhof hat die Berechnung der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen zugunsten der Steuerzahler geändert. Krankheitskosten können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Sie werden jedoch um die zumutbare Belastung gekürzt. Diese bestimmt sich nach dem Familienstand und der Höhe des Gesamtbetrags