Gewinnkorrekturen bei privater Nutzung des betriebl. Kraftfahrzeugs
Gewinnkorrekturen bei privater Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs
- 7. Januar 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Unternehmer und Selbstständige müssen die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs versteuern. Die private Nutzung kann pauschal nach der sog. 1 %-Methode oder durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ermittelt werden. Für den Weg zur Arbeit sollen sie ferner nicht mehr Beträge steuerlich abziehen können als Arbeitnehmer im Rahmen der Entfernungspauschale geltend machen können. Daher wird der Betriebsausgabenabzug