Gewinnerzielungsabsicht bei verlustträchtiger Erfindertätigkeit
Gewinnerzielungsabsicht bei verlustträchtiger Erfindertätigkeit
- 31. August 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine KommentareGewinnerzielungsabsicht ist die Absicht, von der Gründung bis zur Beendigung eines Betriebs eine Mehrung des Betriebsvermögens in Gestalt eines Totalgewinns zu erzielen. Verluste (etwa in der Anlaufphase) müssen durch spätere Gewinne ausgeglichen und ein Überschuss erwirtschaftet werden. Für die Prüfung, ob ein Totalgewinn erzielt werden kann, ist die Mehrung von Betriebsvermögen entscheidend, das nach einkommensteuerlichen