gewerbliche Einkünfte durch Vermietung eines Arbeitszimmers an eigenen Auftraggeber
Gewerbliche Einkünfte durch Vermietung eines Arbeitszimmers an eigenen Auftraggeber
- 23. Mai 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Die Vermietung von Wohnraum ist nur dann eine gewerbliche Tätigkeit, wenn die Betätigung des Vermieters sich als gewinnstrebende Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und hinter der bloßen Nutzung des Mietobjekts als Vermögensanlage zurücktritt. In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall erzielte eine Frau gewerbliche Einkünfte, indem sie nebenberuflich für einen Professor Gutachten schrieb. Sie