Gesellschafterwechsel kein Betriebsübergang
Gesellschafterwechsel stellt keinen Betriebsübergang dar
- 24. Februar 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Unternehmen
Keine Kommentare:::: Der Erwerber eines Betriebs oder eines Betriebsteils tritt zum Schutz der Arbeitnehmer per Gesetz in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Wechseln nur die Gesellschafter einer Gesellschaft, die aber Betriebsinhaber bzw. Arbeitgeber bleibt, liegt kein Betriebsübergang vor. In dem vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf zu entscheidenden Fall vertrat – entgegen der üblichen Fallkonstellationen