geschlossener Immobilienfonds: Rückabwicklung oder steuerpflichtige Veräußerung
Geschlossener Immobilienfonds: Rückabwicklung oder steuerpflichtige Veräußerung
- 23. Juli 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Einkommensteuer
Keine Kommentare:::: Eheleute hatten sich an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt, der aber nicht die versprochenen Renditen erwirtschaftete. Sie verklagten daher die Bank, die die Beteiligung vertrieben hatte, auf Schadensersatz und Rückabwicklung der Beteiligung. Im Rahmen eines Vergleichs zahlte die Bank eine Abfindung, die das Finanzamt als Veräußerungspreis für die Immobilie wertete. Es ermittelte einen Gewinn aus