Geldautomaten müssen kassensturzfähig sein
Auch Geldeinwurfautomaten müssen kassensturzfähig sein
- 26. Oktober 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Ein Unternehmer betrieb mehrere Erotikmärkte, in denen er auch Kinos und Videokabinen mit Geldeinwurfautomaten betrieb. Er leerte die Automaten in unregelmäßigen Abständen. Die Münzen und Geldscheine lieferte er bei der Bank ab, ohne sie selbst gezählt zu haben. Das Finanzamt schätzte 10 % der erklärten Umsätze aus dem Bereich Video/Kino hinzu. Grundsätzlich erfolgte die