Geburtstagsfeier keine Werbungskosten
Aufwendungen für Geburtstagsfeier im Allgemeinen nicht als Werbungskosten anzuerkennen
- 22. Februar 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Unternehmen
Keine Kommentare::: Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier sind im Allgemeinen nicht als Werbungskosten abziehbar, denn sie sind meist auch durch die gesellschaftliche Stellung des Arbeitnehmers veranlasst. Ausnahmsweise können die Kosten ganz oder teilweise beruflich veranlasst sein, wenn die Feier in erster Linie der Pflege des Betriebsklimas oder dem Dank an die Belegschaft dient, so der Bundesfinanzhof. Ob