Geänderte Rechtsauffassung zur gewinnneutralen Realteilung
Geänderte Rechtsauffassung zur gewinnneutralen Realteilung
- 26. April 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Nach bisheriger Rechts- und Verwaltungsauffassung setzte eine gewinnneutrale Realteilung die Aufgabe des Betriebs der bisherigen Mitunternehmerschaft voraus. Dies hatte eine Aufteilung des Gesellschaftsvermögens unter den Mitunternehmern zur Folge. Mindestens einer von ihnen musste seine ihm bei der Aufteilung zugewiesenen Wirtschaftsgüter in ein anderes Betriebsvermögen überführen. An dieser Auffassung hält der Bundesfinanzhof nicht mehr fest.