fristlose Wohnraumkündigung
Fristlose Wohnraumkündigung bei Verweigerung von Instandsetzungsarbeiten
- 21. Juli 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Der Vermieter kann einem Mieter fristlos kündigen, wenn dieser den Zutritt zur Wohnung für dringend erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen verweigert. Der Vermieter muss in solchen Fällen nicht den Mieter zunächst im Wege einer Duldungsklage auf Zutritt zur Wohnung verklagen. Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof getroffen. Im entschiedenen Fall stellte der Vermieter in seinem Mehrfamilienhaus Hausschwamm fest.