fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen
Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen
- 25. Januar 2018
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Vermieter dürfen ein Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn Mieter erhebliche Mietrückstände haben. Dafür müssen diese entweder zweimal hintereinander mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen – den Betrag einer Monatsmiete übersteigenden – Teils der Miete in Rückstand sein, oder der Mietrückstand muss mindestens zwei Monatsmieten betragen. Eine Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter