Freistellungsaufträge
Veränderungen bei der Gültigkeit von Freistellungsaufträgen nach dem 1. Januar 2016
- 20. Oktober 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare:::: Seit dem 01.01.2011 können Freistellungsaufträge nur unter Abgabe der Steueridentifikationsnummer des Steuerzahlers und ggf. seiner Ehepartnerin geändert oder neu erteilt werden. Durch Änderung des Einkommensteuergesetzes verlieren bestehende Freistellungsaufträge ohne gültige steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) ab 01.01.2016 ihre Gültigkeit. Es ist darauf zu achten, dass Freistellungsaufträge, die für einen unbefristeten Zeitraum erteilt wurden, zum 01.01.2016 ungültig