freie Verpflegung als Sachbezug ab 01. Januar 2019
Freie Verpflegung als Sachbezug ab 1. Januar 2019
- 7. Januar 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Keine Kommentare:::: Erhalten Arbeitnehmer als Arbeitsentgelt Sachbezüge in Form von Verpflegung, richtet sich der Wert nach der Sachbezugsverordnung. Die sich daraus ergebenden Werte werden in die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge einbezogen. Die freie Verpflegung umfasst die Mahlzeiten Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Stellt der Arbeitgeber nicht alle Mahlzeiten zur Verfügung, ist der anteilige Sachbezugswert nur