freie Unterkunft o. freie Wohnung als Sachbezug ab 1.1.2018
Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 1. Januar 2018
- 4. Januar 2018
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Keine Kommentare::: Die Gewährung freier Unterkunft oder freier Wohnung ist bei der Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen freier Wohnung: Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Wohnung unentgeltlich zur Verfügung, ist der ortsübliche Mietpreis zu berücksichtigen. Für Nebenkosten ist der Endpreis am Abgabeort anzusetzen. Unter einer Wohnung ist eine