frei Unterkunft o. frei Wohnung Sachbezug
Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 01.01.2016
- 12. Januar 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Keine Kommentare:::: Die Gewährung freier Unterkunft oder freier Wohnung ist bei der Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen – freier Wohnung: Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Wohnung unentgeltlich zur Verfügung, ist der ortsübliche Mietpreis zu berücksichtigen. Für Nebenkosten ist der Endpreis am Abgabeort anzusetzen. Unter einer Wohnung ist