HomeForderung auf Schadenersatz bei beschädigter Mietwohnung auch ohne vorherige Fristsetzung des Vermieters möglich
Forderung auf Schadenersatz bei beschädigter Mietwohnung auch ohne vorherige Fristsetzung des Vermieters möglich
Forderung auf Schadensersatz bei beschädigter Mietwohnung auch ohne vorherige Fristsetzung des Vermieters möglich
- 25. Juni 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Allgemein, Grundstückseigentümer, Privatleute
Keine Kommentare:::: Weist eine Mietwohnung bei Auszug des Mieters Schäden auf, muss der Vermieter dem Mieter keine Frist zur Beseitigung der Schäden setzen. Es besteht sofort ein Anspruch auf Schadensersatz. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ein Mieter hatte sich gegen Schadensersatzforderungen seines früheren Vermieters wegen Schimmelbefalls, ungepflegter Badezimmerarmaturen und eines Lackschadens an einem Heizkörper gewehrt. Er