Existenzgründerzuschüsse keine Sonderbetriebseinnahmen
Existenzgründerzuschüsse aus dem EXIST-Programm keine Sonderbetriebseinnahmen
- 31. August 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Die an Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gezahlten Existenzgründerzuschüsse des EXISTProgramms stellen keine Sonderbetriebseinnahmen dar. Die Gesellschafter einer GbR hatten Stipendiatenverträge mit einer Universität abgeschlossen. Auf dieser Grundlage erhielten sie Mittel aus dem Programm „Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)“. Damit sollte ein Gründungsvorhaben im Bereich der Softwareentwicklung realisiert werden. Die Gründerzuschüsse dienten allein