EuGH verneint Störerhaftung von WLAN-Anbietern
EuGH verneint die Störerhaftung von WLAN-Anbietern
- 10. Januar 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare:::: In einem Rechtsstreit vor dem Landgericht München I zwischen dem Betreiber eines lokalen Funknetzes mit Internetzugang (WLAN) und der Sony Music Entertainment Germany GmbH ging es um die etwaige Haftung des Betreibers für die von einem Dritten vorgenommene Nutzung des Funknetzes, um der Öffentlichkeit unerlaubt einen von Sony Music hergestellten Tonträger zur Verfügung zu