Erste Tätigkeitsstätte von Piloten und Flugbegleitern
Erste Tätigkeitsstätte von Piloten und Flugbegleitern
- 31. August 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitnehmer, Einkommensteuer
Keine Kommentare:::: Für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist nur der Ansatz der Entfernungspauschale als Werbungskosten möglich. Diese Pauschale beträgt 0,30 € für jeden vollen Entfernungskilometer. Die erste Tätigkeitsstätte ist i. d. R. die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.