erste Tätigkeitsstätte nach dem Reisekostenrecht
Erste Tätigkeitsstätte nach dem Reisekostenrecht
- 8. Oktober 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Einkommensteuer
Keine Kommentare:::: Nichtselbstständig Beschäftigte können beruflich veranlasste Fahrtkosten grundsätzlich in Höhe ihres tatsächlichen Aufwands oder pauschal mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer als Werbungskosten abziehen. Für den Weg zwischen Wohnung und dem Arbeits- oder Dienstort („erste Tätigkeitsstätte“) besteht jedoch eine Ausnahme. Hier kann nur die Entfernungspauschale von 0,30 € je Entfernungskilometer steuermindernd geltend gemacht werden. Seit