Erneuerung einer Einbauküche in vermieteter Wohnung nur über Abschreibung abziehbar
Erneuerung einer Einbauküche in vermieteter Wohnung nur über Abschreibung abziehbar
- 23. Januar 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer, Privatleute
Keine Kommentare:::: Aufwendungen im Zusammenhang mit der Renovierung bzw. Instandsetzung vorhandener Teile eines vermieteten Gebäudes sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen, die sofort als Werbungskosten abgezogen werden können. Als Teil eines Gebäudes gelten dabei wesentliche Bestandteile, ohne die das Wohngebäude „unfertig“ wäre. Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun im Zusammenhang mit dem Austausch von Einbauküchen entschieden,