Ermittlung d. Einkünfte aus VuV bei verbilligter Überlassung
Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei verbilligter Überlassung
- 26. September 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer, Privatleute
Keine Kommentare:::: Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung weniger als 56 % (ab 1. Januar 2012 66 %) der ortsüblichen Marktmiete, ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Anteil aufzuteilen. Dabei ist für die Ermittlung der Marktmiete die ortsübliche Netto-Kaltmiete zugrunde zu legen und der vereinbarten Netto–Kaltmiete gegenüber zu stellen. Die zu entrichtenden