Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren
Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren
- 20. März 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare:::: Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung von Steuern können erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls aus persönlichen oder sachlichen Gründen unbillig wäre. In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte ein Verein gegen Steuerbescheide mit erheblichen Nachforderungen Einspruch eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Das Finanzamt lehnte den Aussetzungsantrag ab. Den hiergegen eingelegten