Entschädigungszahlungen für rechtswidrig geleistete Mehrarbeiten
Entschädigungszahlungen für rechtswidrig geleistete Mehrarbeiten
- 22. November 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Privatleute
Keine Kommentare:::: Eine Entschädigungszahlung an einen Arbeitnehmer für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ging es um Mehrarbeitsleistungen eines Feuerwehrmanns. Dieser hatte Überstunden über mehrere Jahre nicht mit Freizeitausgleich verrechnet, sondern einen finanziellen Ausgleich verlangt. Die zuständige Gemeinde leistete daraufhin eine Ausgleichszahlung für die in