Entschädigung für entgangene Einnahmen und steuerfreier Schadenersatz
Entschädigung für entgangene Einnahmen und steuerfreier Schadensersatz
- 25. Juni 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Einkommensteuer
Keine KommentareEin angestellter Geschäftsführer wurde bei einem Überfall schwer verletzt. Er schloss mit seinem Arbeitgeber einen Vergleich, in dem sich dieser verpflichtete, dem Geschäftsführer neben einer Altersrente eine Abfindung für die vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses sowie einen Schadensersatz zu zahlen. Der Geschäftsführer erhielt zweimal 400.000 €. Auf die Zahlung der Abfindung behielt der Arbeitgeber Lohnsteuer ein.