Eltern eines Kinds
Ehefrau der Kindsmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen Mit-Elternteil des Kinds
- 22. Januar 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare:::: Die Ehefrau der Kindsmutter ist nicht aufgrund der Ehe als weiterer Elternteil des Kinds in das Geburtenregister einzutragen. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Die für verschiedengeschlechtliche Ehepaare geltende Abstammungsregelung weist die Vaterschaft dem Mann zu, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kinds verheiratet ist. Die gesetzliche Regelung ist auf Paare gleichen Geschlechts