Einkünfteerzielungsabsicht einer Wohnung auch bei längerem Leerstand möglich
Einkünfteerzielungsabsicht kann auch bei lang andauerndem Leerstand einer Wohnung gegeben sein
- 22. Februar 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Eigentümer einer zunächst vermieteten Wohnung seine Einkünfteerzielungsabsicht trotz lang andauerndem Leerstand nicht aufgibt, wenn sich eine erforderliche Sanierung wegen unklarer Eigentumsverhältnisse verzögert. Allerdings muss er versuchen, die Eigentumsverhältnisse zu klären und die Wohnung nach Sanierung zu vermieten. Unter diesen Voraussetzungen kann der Eigentümer auch während des Leerstands