Einkünfte aus V + V
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
- 20. Oktober 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Mietverträge unter nahestehenden Personen sind dann nicht der Besteuerung zu Grunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung einem Fremdvergleich nicht standhalten. Eine maßgebliche Rolle spielt dabei, ob die wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien gleichwertig gegenüber stehen oder ob sie durch die persönlichen Beziehungen zueinander wesentlich beeinflusst werden. Ein Mietvertrag ist ein Scheingeschäft,