eingeschränkter Unfallschutz im Home-Office
Eingeschränkter Unfallschutz im Home-Office
- 22. Februar 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Arbeitnehmer
Keine Kommentare:::: Arbeitnehmer, die in einem Home-Office arbeiten, genießen keinen umfassenden Unfallschutz, wenn sie sich in ihrem Haus bewegen. Dies hat das Bundessozialgericht im Falle einer Beschäftigten entschieden, die aufgrund einer Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber an einem Telearbeitsplatz im Dachgeschoss ihres Hauses arbeitete. Sie rutschte auf dem Weg zu der im Stockwerk darunter befindlichen Küche auf